Urteil des Bundesverfassungsgerichts 2020
Am 26. Februar 2020 fällte das Bundesverfassungsgericht ein wegweisendes Urteil zur Sterbehilfe in Deutschland. Es erklärte das Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung (§ 217 StGB) für verfassungswidrig. Damit wurde das Grundrecht auf selbstbestimmtes Sterben gestärkt und die Möglichkeit der Freitodbegleitung rechtlich abgesichert.
Auswirkungen des Urteils:
Menschen haben das Recht, selbst über ihr Lebensende zu entscheiden und dabei freiwillige Unterstützung in Anspruch zu nehmen.
Die Suizidassistenz, z. B. durch Ärzte oder Sterbehilfevereine, ist wieder möglich, solange sie auf autonomer Entscheidung beruht.
Der Gesetzgeber darf Suizidhilfe regulieren, jedoch nicht unmöglich machen oder unverhältnismäßig einschränken.
Ärzte können – im Einklang mit ihrem Gewissen – Suizidhilfe leisten, sind dazu jedoch nicht verpflichtet.
Das Urteil war ein bedeutender Schritt hin zu mehr Selbstbestimmung und hat die Grundlage dafür geschaffen, dass ich Menschen in ihrer Entscheidungsfindung begleiten und unterstützen kann.